Aktuelles
Jahrestagung 2021
Der Vorstand ist gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 war geplant für den 14. Mai 2020 bei der Liebherr-Hydraulikbagger GmbH in Kirchdorf an der Iller. Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, welches in Art. 2 § 5 für Vereine und Stiftungen den Ausfall einer Jahreshauptversammlung 2020 als Möglichkeit nicht ausschließt, wurde die Mitgliederversammlung zunächst abgesagt. Auflagen nach der CovidSchVO ließen eine Durchführung der Versammlung in der üblichen Form einer Präsenzveranstaltung nicht zu. Die eigentlich vorgesehene Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2019 sollte daher im Rahmen der nächsten möglichen Mitgliederversammlung erfolgen. Für die Jahre 2020 und 2021 fand diese am 17. November 2021 in Form einer virtuellen Versammlung statt.
Zu den vom Vorstand vorgelegten Jahresberichten und Jahresrechnungsberichten gab es von den 19 teilnehmenden Mitgliedern keine Ergänzungen, die Berichte wurden einstimmig freigegeben, dem Vorstand wurde ohne Gegenstimme Entlastung erteilt.
Turnusgemäß stand für die Mitgliederversammlung die Neuwahl des Vorstandes an. Der Vorstandsvorsitzende beantragte, den bestehenden Vorstand bis zur nächsten Präsenzveranstaltung satzungsgemäß im Amt zu lassen und damit die Wahlen zu verschieben. Es gab keine Einwände, der Antrag wurde einstimmig angenommen, so dass der aktuelle Vorstand die Geschäfte des Münchener Kreis e.V. weiter führen wird.
Die nächste Jahrestagung ist geplant für den 30. und 31.03.2022 bei der Liebherr Hydraulikbagger GmbH in Kirchdorf an der Iller.